Initiativmöglichkeit [Idee aus Kick-off am 06.03.2019]

Initiativmöglichkeit [Idee aus Kick-off am 06.03.2019]

Beschreiben Sie die zu lösende Herausforderung: Es ist nicht klar geregelt, wann bzw. bei welchen Themen ein Ministerium ein Bürgerbeteiligungsverfahren einsetzt. Wenn es bei Themen, bei denen Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligungsmöglichkeit wünschen, kein solches Verfahren gibt, sind die Partizipationsmöglichkeiten gering. Beschreiben Sie Ihren Lösungsansatz: Bürgerinnen und Bürger sollen den Einsatz eines Beteiligungsverfahrens zu einem Thema vorschlagen können. So kann ermöglicht werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger, bei Themen, die ihnen wichtig sind, beteiligen können. Weitere Punkte finden Sie in der Dokumentation des Workshops "Beteiligung" unter https://1n.pm/IomnK.

Points

Vorteile bein einem solchen Initiativrecht sind 1. die Themen, die Bürger*innen wirklich wichtig sind, können so zur Beteiligung gebracht werden.

Vorteile bein einem solchen Initiativrecht sind 2. die Aktivierung und Motivation, um bei der Beteiligung mitzumachen steigt aufgrund des Vorliegens von Punkt 1. (siehe unten)

Generell heißt es, dass jeder Bürger einen Gesetzentwurf vorlegen kann. Doch die meisten Gesetze, über die der Bundestag berät, werden meines Wissens von Konzernen eingebracht oder stammen von Parteien, Regierung und Verwaltung. Da fühlt sich der Bürger außen vor. Politiker wählen oft Themen für Wahlen und öffentliche Debatten, von denen sie glauben, dass sie den Menschen wichtig sind, liegen damit aber falsch. Mit einem Initiativrecht haben die Bürger die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzten

Versachlichung der Debatte. Niedrigschwelliges Angebot im Vergleich zu der Notwendigkeit, einen juristisch einwandfreien Gesetz-Entwurf vorzulegen. Verschiebung der Aufmerksamkeit von Konzernthemen und Politthemen zu Bürgerthemen

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